
Eine zwingende Bestimmung ist eine Gesetzesbestimmung, die nicht durch Parteivereinbarung abgeändert werden kann. Siehe auch: Halbzwingende Bestimmung
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42394

Eine Gesetzesbestimmung, die nicht durch Parteivereinbarung abgeändert werden kann. Sie kann eine relativ (Änderung zu Gunsten des Versicherten möglich) oder absolut (keine Änderung möglich) zwingende Bestimmung sein.
Gefunden auf
https://www.vbv.ch/de/VBV/Dienstleistungen/Lexikon//de/de/
Keine exakte Übereinkunft gefunden.